Ich dachte innerhalb eines Jahres wäre es kein Problem. Kann mich aber täuschen.
Was Du meinst ist die Erweiterung einer bestehenden Erzeugungsanlage innerhalb von 12 Monaten nach Inbetriebnahme.
Das hat mit Speicher nix zu tun.
(3) Mehrere Solaranlagen gelten unabhängig von den Eigentumsverhältnissen und ausschließlich zum Zweck der Ermittlung der installierten Leistung im Sinne der Absätze 1, 1a und 2 als eine Anlage, wenn
1.sie sich auf demselben Grundstück oder Gebäude befinden und
2. sie innerhalb von zwölf aufeinanderfolgenden Kalendermonaten in Betrieb genommen worden sind.
Das bedeutet aber nicht, dass der zugebaute Teil der Anlage die gleiche Einspeisevergütung wie der bisherige Teil bekommt.
Dahingehend sind es zwei separate Anlagen mit den zum jeweiligen IBN Zeitpunkt geltenden Einspeisevergütungssätzen.