Photovoltaik Wärmepumpe Speicher und mehr

  • Ich dachte innerhalb eines Jahres wäre es kein Problem. Kann mich aber täuschen.

    Was Du meinst ist die Erweiterung einer bestehenden Erzeugungsanlage innerhalb von 12 Monaten nach Inbetriebnahme.

    Das hat mit Speicher nix zu tun.

    (3) Mehrere Solaranlagen gelten unabhängig von den Eigentumsverhältnissen und ausschließlich zum Zweck der Ermittlung der installierten Leistung im Sinne der Absätze 1, 1a und 2 als eine Anlage, wenn

    1.sie sich auf demselben Grundstück oder Gebäude befinden und

    2. sie innerhalb von zwölf aufeinanderfolgenden Kalendermonaten in Betrieb genommen worden sind.

    Das bedeutet aber nicht, dass der zugebaute Teil der Anlage die gleiche Einspeisevergütung wie der bisherige Teil bekommt.

    Dahingehend sind es zwei separate Anlagen mit den zum jeweiligen IBN Zeitpunkt geltenden Einspeisevergütungssätzen.

  • irgendwie verstehe ich es nicht so richtig. Unser Grundversorger zahlt 9,3 Cent brutto. Der westliche Grundversorger zahlt 6 Cent. Der nördliche Grundversorger zahlt 7 Cent für PV-Anlagen bis 10 kw pik. Alle drei sind recht schnell und tauschen die Messstelleneinrichtung wenige Tage nach der Fertigmeldung.

    Enyaq IV 60 mit Anhängerkupplung und 19 Zoll Serienbereifung. Wagenfarbe blaumetalic.

    9,9 kwp Anlage mit 15 kw Speicher. Mobiele Wallbox die an alle Steckdosen passt.

  • Ich hoffe, dass der neu Zähler noch in diesem Jahr gesetzt wird. :/

    Zählersetzung ist für die Inbetriebnahme nicht nötig

    lass die Anlage laufen

  • Zählersetzung ist für die Inbetriebnahme nicht nötig

    lass die Anlage laufen

    Dan dreht sich der alte Zähler rückwärts wenn eingespeißt wird. Das haben Versorger sehr sehr ungern.

    Enyaq IV 60 mit Anhängerkupplung und 19 Zoll Serienbereifung. Wagenfarbe blaumetalic.

    9,9 kwp Anlage mit 15 kw Speicher. Mobiele Wallbox die an alle Steckdosen passt.

  • irgendwie verstehe ich es nicht so richtig. Unser Grundversorger zahlt 9,3 Cent brutto. Der westliche Grundversorger zahlt 6 Cent. Der nördliche Grundversorger zahlt 7 Cent für PV-Anlagen bis 10 kw pik. Alle drei sind recht schnell und tauschen die Messstelleneinrichtung wenige Tage nach der Fertigmeldung.

    Wo ist denn Deine PV-Anlage aufgebaut? Was Du so schreibst, klingt nicht nach deutschen Verhältnissen. Hier in Deutschland kann sich der Netzbetreiber/Energieversorger den Preis für eingespeiste Energie nicht aussuchen und selbst bestimmen. Es gibt festgelegte Werte, die im EEG stehen und die sind Gesetz. Daran muss sich auch der Netzbetreiber halten. Ich kann mir beim erst-, zweit- und drittbesten Willen nicht vorstellen, dass einer von denen gerne und freiwillig mehr bezahlt, als er gesetzlich muss.

    Deine 9,3 Cent klingen nach einer Inbetriebnahme vor 2 oder 3 Jahren in Deutschland oder eben danach, dass Du nicht in Deutschland wohnst.


    Man muss sich erst zusammensetzen, ehe man sich auseinandersetzt.

  • Wir wohnen in Deutschland. Unser Anlage ist ca. 3 Jahre im Betrieb. Mein Post bezieht sich auf Anlagen die im Betrieb sind. Ich schaue mal in das EEG-Gesetz.

    Enyaq IV 60 mit Anhängerkupplung und 19 Zoll Serienbereifung. Wagenfarbe blaumetalic.

    9,9 kwp Anlage mit 15 kw Speicher. Mobiele Wallbox die an alle Steckdosen passt.

  • A 662 E Was meinst du eigentlich mit "westlicher" und "nördlicher" Grundversorger?

    Wenn die Anlagen alle auf einem Haus montiert sind, ist der Grundversorger für dieses Haus zuständig. Nur wenn die Anlagenteile zu unterschiedlichen Zeitpunkten mit unterschiedlichen (dann geltenden) Einspeisesätzen in Betrieb genommen wurden, ergeben sich unterschiedliche Vergütungen.


    Oder vermarktest du die Einspeisung außerhalb der EEG-Förderung an irgendwelche Zwischenhändler? Ich blick da nicht durch bei deinen Angaben.

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