Die Einspeisevergütung wird rückwirkend für Bestandsverträge gültig sein.
Nein
Nee nee - die gilt ab dem Tag der Inbetriebnahme (IBN) oder auch des Netzanschlusses.
Richtig, und auch erst bei IBN ab dem Tage nach Veröffentlichung des Gesetzes.
Im Gespräch ist die 70%-Regel rückwirkend aufheben zu können, aber da müssen wir noch den genauen Wortlaut im Gesetz abwarten.
Und für Neuanlagen gilt, nach derzeitigem Kenntnisstand, der Entfall der 70%-Regel bei IBN ab 1.1.23