Photovoltaik Wärmepumpe Speicher und mehr

  • Die Einspeisevergütung wird rückwirkend für Bestandsverträge gültig sein.

    Nein

    Nee nee - die gilt ab dem Tag der Inbetriebnahme (IBN) oder auch des Netzanschlusses.

    Richtig, und auch erst bei IBN ab dem Tage nach Veröffentlichung des Gesetzes.


    Im Gespräch ist die 70%-Regel rückwirkend aufheben zu können, aber da müssen wir noch den genauen Wortlaut im Gesetz abwarten.


    Und für Neuanlagen gilt, nach derzeitigem Kenntnisstand, der Entfall der 70%-Regel bei IBN ab 1.1.23

  • Ich meine irgendwo gelesen zu haben, das die Einspeisevergütung für die entsprechenden Bestandsverträge angepasst wird.


    Aber den Gesetzestext kenn ich nicht und im Netz steht viel wenn der Tag lang ist.

    IV 80 Sportline, bestellt 10.05.2021 - Übergabe 20.09.2021, Deutschland, ME 3.0 seit 06.09.22, ME 3.7 seit 17.06.2024

  • im Netz steht viel wenn der Tag lang ist.

    Kenne ich.


    Ich verfolge verschiedene Kanäle zum Thema PV und, so wie diese den letzten Entwurf erläutert haben, wird die Einspeisevergütung nicht rückwirkend wirksam.

  • Nee nee, die Einspeisevergütung wird exakt am Tag des Netzanschlusses festgelegt und ändert sich dann - zumindest nach aktuellem EEG für 20 Jahre nicht. Wurde die Anlage nicht bereits vor der Installation korrekt beim Netzbetreiber angemeldet, gibt es gar keine Einspeisevergütung. Nachträgliche Änderungen nach der Inbetriebnahme der Erzeugungsanlage (PV-Anlage) müssen ebenfalls vorher angemeldet werden, sonst wird die Einspeisevergütung gestrichen.

    Wie das bei nachträglicher Ergänzung eines Speichers ist, weiß ich nicht genau, aber das ist ja keine Veränderung an der Erzeugungsanlage und dürfte somit keine Auswirkungen haben. Melden muss man den Speicher aber m.W.n. mindestens im Marktstammdatenregister.


    Man muss sich erst zusammensetzen, ehe man sich auseinandersetzt.

  • In der EEG Novelle ist das Datum wann das Gesetz in Kraft tritt noch gar nicht festgelegt, das fehlt in den Entwürfen. Ein Gesetz kann auch rückwirkend in Kraft treten, muss es aber eben nicht. Das ist der Strohhalm an dem sich die meisten klammern die jetzt grade IBN haben oder hatten. Alternativ warten bis es feststeht !

    IV 60 Grafit Grau

    Bestellt ende 10/2021 - Leasing Bestätigung vom 05.11.2021 - Auslieferung 03.11.2022

    Loft - AHK - Regulus Aero Anthrazit - Family Basic - Transport - Gepäcknetz / sonst "nackte Sau" :D

    PV 8,51KWp - Fronius Symo + Fronius Wattpilot

  • In der EEG Novelle ist das Datum wann das Gesetz in Kraft tritt noch gar nicht festgelegt, das fehlt in den Entwürfen. Ein Gesetz kann auch rückwirkend in Kraft treten, muss es aber eben nicht. Das ist der Strohhalm an dem sich die meisten klammern die jetzt grade IBN haben oder hatten. Alternativ warten bis es feststeht !

    Eine Novelle ist kein Gesetz sondern ein Entwurf über den noch die Entscheidungsträger verhandeln. Richtig ist, das die Einspeisevergütung nicht rückwirkend erstattet wird. Diese muß durch eine geeignete Messstelleneinrichtung erfasst werden. Nur der Netzbetreiber ist befugt diese zu installieren.


    Einfach ins Blaue eine PV-Anlage zu installieren kann in die Hose gehen. Der Netzbetreiber muss vor der Baumaßnahme sein OK geben. Ist die PV-Anlage installiert, tauscht der Netzbetreiber ( bitte nicht verwechseln mit dem Stromanbieter) die Messstelleneinrichtung aus. Der alte Zähler wird ausgebaut und ein Zweirichtungszähler eingebaut. Ob mit oder ohne Speicher spielt keine Rolle.


    Wenn der Mensch mit dem neuen Zweirichtungszähler kommt, muss ein Befugter der die PV-Anlage installiert hat vor Ort sein.


    Bezüglich Einspeisevergütung gibt es Unterschiede. Werden max. 9,99 kwpik installiert, ist die Einspeisevergütung pro kw höher. Für den Fiskus wird eine solche Anlage als Hobby eingestuft. Also die Einspeisevergütung nicht versteuert. Alles mehr an Leistung kwpik ist Verhandlungssache mit dem Netzbetreiber. Allerdings nicht mit dem Fiskus.


    Unternehmen die PV-Anlagen errichten bieten für einen schmalen Taler alle notwendigen Dienstleistungen an. Die das nicht machen, denen sollte man keinen Auftrag geben. Wir haben eine 9,9 kwpik Anlage inls. 15 kw Speicher.


    Da macht es Laune ein E-Fahrzeug zu tanken. 1.680 Kilometer bislang mit dem Enyaq gefahren und 2 kw aus dem Netz gezogen. Im Jahr 2021 waren wir auch elektrisch mobil. 18.000 km abgespult, immer nur Sonne getankt. 140 € betrug die Jahresstromrechnung.


    PS: für jedes eingespeißte kw bekommen wir 9,33 Cent. Freunde von uns die 32 kwpik auf dem Dach haben, bekommen 2,10 Cent.

    Enyaq IV 60 mit Anhängerkupplung und 19 Zoll Serienbereifung. Wagenfarbe blaumetalic.

    9,9 kwp Anlage mit 15 kw Speicher. Mobiele Wallbox die an alle Steckdosen passt.

  • Fast richtig A 662 E , die Einspeisevergütung wird anteilig berechnet, für die ersten 10kWp gibt es mehr

  • Im übrigen gibt es je nach Grundversorger in unterschiedlichen Gebieten auch unterschiedliche Einspeisevergütungen. Also pauschal gesehen ist das in unserm Deutschland ein Flickenteppich.


    Die örtlichen Grundversorger stellen die Stromversorgung sicher. Einige können den Strombedarf nicht selber produzieren. Diese kaufen den Strom an der Strombörse. Je weniger Strom diese zukaufen, je weniger zahlen die CO2 Abgabe. Je mehr Strom aus erneuerbaren Energien diese regenerieren, verringert sich die CO2 Abgabe.

    Enyaq IV 60 mit Anhängerkupplung und 19 Zoll Serienbereifung. Wagenfarbe blaumetalic.

    9,9 kwp Anlage mit 15 kw Speicher. Mobiele Wallbox die an alle Steckdosen passt.

  • Freunde von uns die 32 kwpik auf dem Dach haben, bekommen 2,10 Cent.

    so niedrig ist ja nichtmal heute die Einspeisevergütung selbst im Juli war 10-40kWp bei 6,06ct ...wie wollen die dann auf 2,10 ct kommen? Wie alt ist denne die Anlage?

    Im übrigen gibt es je nach Grundversorger in unterschiedlichen Gebieten auch unterschiedliche Einspeisevergütungen. Also pauschal gesehen ist das in unserm Deutschland ein Flickenteppich.

    =O


  • Grundversorger haben von den Gemeinden, Städten, Landkreisen zum Teil überschneidend den Auftrag die Stromversorgung sicher zu stellen. Das sind Unternehmen die Gewinne erwirtschaften. Auf deren Preisgestalltung hat keiner Einfluß.


    Zudem schöpfen die Gemeinden, Landkreise noch einen Teil der Gewinne ab um die Haushaltskasse zu füllen.


    Alle Menschen in unserem Land sind vom Strom abhängig. Der Bund zieht die Steuer von den ausgesorsten pivatwirtschaftlichen Unternehmen ein. So ist es und mag für einige nicht nachvollziehbar sein. Auch für mich nicht.

    Die Grundversorgung sollte nicht in privaten Unternehmen sein.

    Enyaq IV 60 mit Anhängerkupplung und 19 Zoll Serienbereifung. Wagenfarbe blaumetalic.

    9,9 kwp Anlage mit 15 kw Speicher. Mobiele Wallbox die an alle Steckdosen passt.

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