Wenn keine zulässige Rad-/Reifenkombination verbaut ist die auch nicht abgenommen wurde erlöscht die ABE des Fahrzeuges
235er auf Hinterachse für iV80
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Wenn keine zulässige Rad-/Reifenkombination verbaut ist die auch nicht abgenommen wurde erlöscht die ABE des Fahrzeuges
Das ist keine adäquate Antwort auf die in #10 gestellte Frage (unabhängig der Zulassung). Es wurde nach den technischen Hintergründen gefragt. Wenn man die Antwort nicht weiß, entweder nicht antworten oder schreiben, dass man es nicht weiß.
Meine Antwort: Ich weiß es nicht.
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Stella - war die Antwort auf seine 2. Fragestellung - was wäre wen…
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Stella - war die Antwort auf seine 2. Fragestellung - was wäre wen…
Ja gut, ähm... ich hatte halt gedacht, dass er es grundsätzlich nur von der technischen Seite betrachtet wissen will. Aber die Fragestellung lässt da wohl etwas Interpretationsspielraum. ?
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Unabhängig von zulassung usw. Würde mich Mal technisch interessieren was es mit der Mischbereifung auf sich hat, was hat es für Vorteile?
Bzw. Was würde/könnte passieren wenn man wie im Titel hier geschrieben einfach hinten die gleichen reifen wie vorne anbaut???!
1. Antwort ist meine Vermutung. Vorne schmal, um den Rollwiederstand möglichst gering zu halten. Mit dieser Bereifung wurde die Verbrauchshomologierung durchgeführt.
2. Antwort ist Fakt. Die hinteren breiteren Reifen werden wegen der Traglast gebraucht, weil der iV80 schwerer ist als der 50er und 60er
Mit den 235er Reifen hinten erlischt die Betriebserlaubnis. Da hilft auch kein gutes Zureden vom Reifenhändler.
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1. Antwort ist meine Vermutung. Vorne schmal, um den Rollwiederstand möglichst gering zu halten. Mit dieser Bereifung wurde die Verbrauchshomologierung durchgeführt.
2. Antwort ist Fakt. Die hinteren breiteren Reifen werden wegen der Traglast gebraucht, weil der iV80 schwerer ist als der 50er und 60er
Mit den 235er Reifen hinten erlischt die Betriebserlaubnis. Da hilft auch kein gutes Zureden vom Reifenhändler.
leider auch falsch
der iV80 hat an der Hinterachse eine Achslast von 1450kg
bedeutet 725kg pro Reifen wird benötigt
also reicht ein Lastindex von min. 97
der oben angegebene Reifen mit 235/55/19
hat 103T (875kg) und wäre somit ausreichend
Aber wie schon erwähnt, es erlischt die ABE und es muss eine Einzelabnahme stattfinden.
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Der Lastindex ist nicht alleine wichtig, das Fahrzeug muss das Drehmoment und die Verzögerung durch Bremse und Rekuperation auf die Straße bringen. Dabei hilft eine breite Auflagefläche.
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Der Lastindex ist nicht alleine wichtig, das Fahrzeug muss das Drehmoment und die Verzögerung durch Bremse und Rekuperation auf die Straße bringen. Dabei hilft eine breite Auflagefläche.
für eine Abnahme beim Tüv hatte die letzten 25 Jahre noch nie eine Diskussion was Drehmoment und Verzögerung angeht.
Lastindex, Geschwindigkeit und Reifenfreigabe für die entsprechende Felgenbreite muss gegeben sein, dann gibt es den Segen vom Tüv
(wenn Abrollumfang, Freigängigkeit usw. gegeben sind)
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Dass bei Nichteinhalten der vorgegebenen Größen rechtlich/TÜV sonstwas nicht eingehalten wird ist mir vollkommen klar
Technisch scheint es also, dass hinten die großen "benötigt" werden und vorne kleinere ausreichen und deshalb aus "Spargründen" diese festgelegt wurden
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