Aber es lesen ja auch Leute mit, die es mit Strom nicht so haben.
... und die sehen ein 30cm langes Ende einer irgendwie verlegten Anschlussleitung, das nach dem Abmanteln wohl komplett in der Wallbox verschwinden wird.
Aber es lesen ja auch Leute mit, die es mit Strom nicht so haben.
... und die sehen ein 30cm langes Ende einer irgendwie verlegten Anschlussleitung, das nach dem Abmanteln wohl komplett in der Wallbox verschwinden wird.
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Skoda iV Charger Connect in Stahlcarport mit WPC-Wandelementen. Im Hintergrund die Unterverteilung. Alles selbst installiert.
. „Alles selbst installiert.“
Cool sieht super aus!
Darf ich fragen ob du die kfw 440 vorab beantragt hast und wie du dann ohne Rechnung vom Elektriker über die 900 € Mindestverstärkerleistung gekommen bzw. hast du die 900 € dann mit belegen von von Schaltkasten, Automaten und FI-Schutzschaltern erreicht?
Wird die Förderung dann auch problemlos zugeteilt? Ich plane Ähnliches
Cool sieht super aus!
Darf ich fragen ob du die kfw 440 vorab beantragt hast und wie du dann ohne Rechnung vom Elektriker über die 900 € Mindestverstärkerleistung gekommen bzw. hast du die 900 € dann mit belegen von von Schaltkasten, Automaten und FI-Schutzschaltern erreicht?
Wird die Förderung dann auch problemlos zugeteilt? Ich plane Ähnliches
Einfache Antwort: habe auf die Förderung verzichtet. Die Unterverteilung habe ich im letzten Frühjahr schon angebaut, weil da auch eine Poolpumpe drüber läuft. Natürlich in dem Wissen, dass da noch eine Wallbox angeschlossen wird. Hätte sogar noch eine Platzreserve für den Anschluss einer zweiten Wallbox. Ich bin auch so von der E-Mobilität überzeugt genug. Sollen sich die Förderung Leute holen, die das noch als letzten Anstoss zum Wechsel brauchen.
Bezüglich Anschluss der Box hatte ich noch überlegt. Als Elektroingenieur ist es für mich kein Problem, aber die Niederspannungsanschlussverordnung schreibt streng genommen den Anschluss durch einen beim Netzbetreiber eingetragenen Installateur vor. Habe auch bei einem Elektriker eines Bekannten dort angefragt, aber da kam keine Reaktion zurück. Dabei hätte ich alles vorbereitet und das wäre ein kurzer Termin und ne kleine Rechnung für die geworden. Haben aber wohl die Auftragsbücher voll. Das war mir dann zu blöd und ich habs selbst gemacht. Hab das bei der Anmeldung beim Netzbetreiber auch mit reingeschrieben. Ist drei Wochen her und es hat sich bisher niemand beschwert/gemeldet dazu. Nachteilig ist dabei auch die Situation bezüglich Garantie. Man braucht einen Installationsnachweis, um die Garantie in Anspruch nehmen zu können (schreibt zumindest Elli so vor). Den hab ich nun natürlich nicht. Aber ich gehe davon aus, dass das Ding ne Weile funktioniert.
Als Elektroingenieur ist es für mich kein Problem, aber die Niederspannungsanschlussverordnung schreibt streng genommen den Anschluss durch einen beim Netzbetreiber eingetragenen Installateur vor.
Ich glaube, das ist nicht so; es darf auch durch Elektrofachkräfte z.B. einen Elektroing. ausgeführt werden
"Nur Elektrofachkräfte dürfen Bewertung, Planung und Installation sowie Erweiterung, Änderung und Instandhaltung einer Ladestationen übernehmen."
Ist etwas anderes, wenn du z.B. einen neuen eigenen Zähler für die Wallbox brauchst.
Ich glaube, das ist nicht so; es darf auch durch Elektrofachkräfte z.B. einen Elektroing. ausgeführt werden
"Nur Elektrofachkräfte dürfen Bewertung, Planung und Installation sowie Erweiterung, Änderung und Instandhaltung einer Ladestationen übernehmen."
Ist etwas anderes, wenn du z.B. einen neuen eigenen Zähler für die Wallbox brauchst.
Auf jeden Fall soll verhindert werden, dass durch nicht-fachgerechte Installationen negative Rückwirkungen auf das Verteilnetz entstehen. Daher wird wahrscheinlich auch keiner weiter nachfragen. Ich könnte den Passus aus der NAV aber nochmal raussuchen.
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Hier der Auszug aus der Niederspannungsanschlussverordnung. Entscheidend ist §13, Absatz (2), Satz 4.:
Die Arbeiten dürfen außer durch den Netzbetreiber nur durch ein in ein Installateurverzeichnis des Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen durchgeführt werden...
Bis hierher recht streng ausgelegt, jedoch im weiteren Verlauf etwas aufgeweicht durch:
...; im Interesse des Anschlussnehmers darf der Netzbetreiber eine Eintragung in das Installateurverzeichnis nur von dem Nachweis einer ausreichenden fachlichen Qualifikation für die Durchführung der jeweiligen Arbeiten abhängig machen.
Der Netzbetreiber darf also nicht einfach auf sein Verzeichnis verweisen und ablehnen, sondern muss die Durchführung der Arbeiten durch qualifiziertes Personal quasi akzeptieren. Bliebe noch die formelle Frage nach der Eintragung ins Verzeichnis und ob es sich zwingend um ein Unternehmen handeln muss. Diesbezüglich vielleicht auch eine Frage der Haftung im Schadenfall.
Das bezieht sich aber auf den Teil zwischen Hausanschlusssicherung und Zähler.
Deshalb meine Ergänzung: "Ist etwas anderes, wenn du z.B. einen neuen eigenen Zähler für die Wallbox brauchst."
„Ist etwas anderes, wenn du z.B. einen neuen eigenen Zähler für die Wallbox brauchst.“
Gibt es dafür denn einen einen guten Grund - Also für die Installation eines Zählers vor der Wallbox?
Die meisten Wallboxen haben doch eigentlich einen integrierten einkonformen Zähler verbaut wo die Möglichkeit besteht vor und nach dem Laden abzulesen - oder via App die geladenen kWh einzusehen oder habe ich da ne falsche Vorstellung?
Stella ich finde deinen Ansatz mir der Box von Skoda auch nicht schlecht, ich bin auch bei einer Connect Version (die W-LAN Variante würde mir genügen) entstehen in der Bedienung durch die Wallbox direkt von Skoda weitere Vorteile?
Das bezieht sich aber auf den Teil zwischen Hausanschlusssicherung und Zähler.
Deshalb meine Ergänzung: "Ist etwas anderes, wenn du z.B. einen neuen eigenen Zähler für die Wallbox brauchst."
Dieser Anlagenteil ist für gewöhnlich verplombt, da darf man sowieso nicht selbst ran. Mein Geschriebenes gilt für die gesamte Elektroanlage nach dem Zähler hinsichtlich Errichtung, Änderung und Inbetriebnahme.
Wie im weiteren Verlauf der NAV steht:
Mit Ausnahme des Abschnitts zwischen Hausanschlusssicherung und Messeinrichtung einschließlich der Messeinrichtung gilt Satz 4 nicht für Instandhaltungsarbeiten.
Heißt: Instandhaltungen an einer bereits errichteten und inbetriebgenommenen Anlage darf man selbst durchführen (z.B. defekte Schmelzsicherungen tauschen oder Glühlampen wechseln). Nur am verplombten Teil darf weiterhin nur die Fachfirma ran. Die kann nämlich die Plombierung auch wieder herstellen.
Bezüglich eines separaten Zählers für die Wallbox verhält es sich wahrscheinlich so, dass der Zähler eh vom Netzbetreiber gestellt wird (das weiß ich aber nicht genau). Das würde ich auf jeden Fall von einer Firma oder vom VNB selbst machen lassen. Bin mir auch nicht ganz im Klaren darüber, wie dort sichergestellt wird, dass man nach diesem separaten Zähler nicht auch für andere Zwecke Strom abzapfen kann.
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