Nicht Zugänglichkeit der eigenen Wallbox - Schadensersatz?

  • Gestern Abend habe ich einen Bekannten getroffen, der mir folgenden Sachverhalt geschildert hat.


    Da viele von uns ebenfalls Hausbesitzer mit eigener PV Anlage und Wallbox sind, stellt sich mir die Frage - was tun, und wo bekommt man ggf. Schadensersatz her?


    Worum geht es?


    Also wie schon gesagt, hat mein Bekannter ein Eigenheim mit PV und Wallbox IN der Garage. Nun wird die Straße, über die er die Garage (Wallbox) erreichen kann, für die nächsten 3 Monate + x wegen Kanalbauarbeiten aufgerissen und ist nicht mehr befahrbar. Die Anwohner wurde per Schreiben der Stadtverwaltung darüber informiert, mit der Bitte ihre Fahrzeuge für den Zeitraum der Bauarbeiten, auf einem nahe gelegenen Firmenparkplatz abzustellen. Da die Firma um 16:00 Uhr Feierabend hat, wurde diese Vereinbarung der Nutzung für den Bauzeitraum mit der Stadt und dem Firmeneigner abgesprochen.


    Soweit so Gut. Mein Bekannter kann aber nun für die nächsten 3 Monate + x nicht seinen PV Überschuss ins Auto laden und muss stattdessen öffentlich laden. Sieht man einmal von der Unbequemlichkeit ab, sind das auch Kosten die er im Grunde nicht zu verantworten hat.


    Seine Anfrage bzgl. diesem Punkt an die Stadtverwaltung blieben bisher unbeantwortet. Außerdem stellt sich die Frage mit der Versicherung. Schließlich wurde bei Abschluss des Versicherungsvertrages eine Garage als nächtlicher Stellplatz angegeben. Was ist, wenn nun sein Auto von ausgewiesenen Firmenparklatz (ist öffentlich zugänglich) geklaut wird?


    Wir hatten auch mal über 6 Monate eine Baustelle direkt vor der Haustür. Da wir Straßenreinigungsgebühren für die Kehrmaschine bezahlen und diese nachweislich über 6 Monate nicht reinigen konnte, haben wir auf ANTRAG (von alleine kam da nix) die Straßenreinigungsgebühren für den Zeitraum erstattet bekommen. Wie verhält sich das aber im oben beschriebenen Fall.


    Vielleicht ist hier ja jemand Verwaltungstechnisch oder rechtlich Sattelfest und kann zu der Frage eine Aussage treffen.

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  • allgemeines Lebensrisiko, es gibt kein Anrecht darauf, das eine Straße immer befahrbar ist.


    Es gibt das Thema Umwegeentschädigung aber das greift nur im Landwirtschaftlichen Bereich.

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  • Hier wird seitens der Gemeinde und deren Argumentationsgehilfen das Allgemeininteresse (Kanalbauarbeiten) vor die Einzelinteressen gesetzt und so auch sicher in den Verwaltungsvorschriften und deren Ausführungsbestimmungen als Duldungspflicht zu finden sein.

    Und vor diesem Hintergrund wird die Forderung von Mehrkostenausgleich und/oder "Risikozuschlägen" aussichtslos sein.

    Dort schon nachgesehen ? ---> Forums-WIKI


  • rechtlich Sattelfest


    Ein allgemeines Skoda Enyaq Thema ist es nicht.: In einem öffentlichen Auto Forum wird dir niemand eine Rechtsberatung geben können. Tip wäre der ADAC oder bei bestehendem Rechtschutz der Gang zum Anwalt! Alles weitere ist ohne Gewähr und imo nutzlos.

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  • Ist das ernst gemeint mit dem "Schadenersatz"?

    Drei Monate das Auto nicht Zuhause in der kuscheligen Garage laden können berechtigt ja schon fast zum Schmerzensgeld. :D


    O.k. jetzt Spaß beiseite:

    Ich hoffe, dass es für solche Befindlichkeiten keinen Schadenersatz gibt.

    Zum Punkt mit der Versicherung: Die muss natürlich trotzdem haften.

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  • Hmmmh, die nächsten 3 Monate, also Oktober, November, Dezember (alternativ: November, Dezember, Januar) also in der kalten und dunklen Jahreszeit ...


    Ich hab gestern den PV Überschuß schon mit EVU Strom aufgefüllt um den Enyaq auf 80% zu bekomme ... das wird die kommenden Monate nicht besser.

    Der PV Anteil wird vermutlich irgendwann so gering, dass das Schreiben an die Stadtverwaltung mehr kostet ...

  • Dann mach ich mal den "Laemat"


    Welches?

    Mein Corsa (dauerleigabe Tochter 2) gammelt im Carport.

    Mein Karoq steht sich in der Garage die Reifen platt.

    Das andere, ich habe den Namen vergessen, soll noch tief im Osten rumlungern.8)

    80er Sportline, Rot, mit etwas Zubehör, einem TakeOff am Haken und PV auf dem Dach.

  • Gestern Abend habe ich einen Bekannten getroffen, der mir folgenden Sachverhalt geschildert hat.

    Da kann ich nur die Deutsche Umwelthilfe empfehlen. Herr Rech wird sicher die Stadt verklagen.


    Mal im Ernst - Solche Bekannte werden immer mehr zu einem Problem in unserem Land.

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