Die meisten Bücher über Steuerecht sind in deutscher Sprache verfasst…aber warum bloß ???
Treibhausgasminderungsquote - THG Quote CO2 verkaufen - Geld für E-Auto-Fahrer - keinerlei Verbindung zu Skoda Enyaq Forum - auf eigene Gefahr.
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Hä? Was ist denn der Unterschied zwischen Freigrenze 1 (FG1) und Freigrenze 2 (FG2)? Beides sind Arbeitnehmer und private Käufer. FG1 darf € 255 steuerfrei haben, während FG2 € 410 steuerfrei haben darf. Warum? Da fehlt doch eine Angabe, wann man FG1 oder FG2 hat.
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Hä? Was ist denn der Unterschied zwischen Freigrenze 1 (FG1) und Freigrenze 2 (FG2)? Beides sind Arbeitnehmer und private Käufer. FG1 darf € 255 steuerfrei haben, während FG2 € 410 steuerfrei haben darf. Warum? Da fehlt doch eine Angabe, wann man FG1 oder FG2 hat.
Die Angabe fehlt nicht.
Freigrenze 1, wenn es neben dem Lohn aus nichtselbständiger Arbeit noch Einnahmen gibt. (Mieten, PV, Renten, andere Nebenjobs etc...)
Freigrenze 2, wenn es keine weiteren Einnahmen neben denen aus der Lohnsklaverei gibt.
Hat er erklärt im Video.
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Oh, okay. Dann habe ich das tatsächlich überguckt. Vielen für den Hinweis. Dann bin ich jetzt schlauer
Ich muss die Prämie aber unabhängig von FG1 oder FG2 als "sonstige Einkünfte" versteuern, oder gibt's da ein anderes Feld?
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Zitat
Bei einem Bezug von anderweitigen Einkünften oder einer Überschreitung der Freigrenze von 410 Euro im Jahr sind die Einnahmen als sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG zu versteuern. Hier existiert jedoch eine jährliche Freigrenze von 256 Euro im Jahr, weshalb wir auf Wunsch deine Auszahlung auf 255 Euro begrenzen können.
Warum bieten sie dann nicht auch eine Begrenzung auf 409€ an? Vielleicht weil sie nicht erwarten einen so hohen Erlös zu erzielen?
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mal was Neues von eQuota
ZitatHallo von emobia / eQuota!
Wir haben alle geprüften Fahrzeugscheine mit Antrag zur THG-Quote beim Umweltbundesamt (UBA) Anfang Januar eingereicht. Es folgen täglich hunderte Registrierungen, die wir per KI prüfen. Dabei bündeln wir alle Fahrzeugscheine, die Sie über emobia.de anmelden mit denen, die über eQuota direkt oder per Großkunden registriert wurden.
Feste Erlöse nach alten Konditionen haben wir wie die neuen auf 276 € angehoben. Wenn Sie als Privatperson Ihre Sonstigen Einkünfte gem. EStG §22 (3) unter der Steuerfreigrenze von 256 € halten wollen, ändern Sie die Erlös-Option bequem im Kundenportal. Mehr zu dem Thema unter https://emobia.de/wissen/finanzen-steuern/.
Schauen Sie gerne mit Hilfe unseres Online-Steuerschätzers, ob Sie nach Abzug von Einkommensteuern individuell mit einem höheren Betrag doch besser dastehen. In nächster Zeit werden wir in den Medien ankündigen, wie wir so eventuell entstandene Überschüsse in Verkehrswendeprojekte investieren.
Die Auszahlung Ihrer THG-Erlöse erfolgt wenige Tage nach Eingang des Bescheids vom UBA. Wenn Sie den Status Ihrer Registrierung einsehen wollen, loggen Sie sich im Kundenkonto ein: link Entfernt
Bitte vergeben Sie beim ersten Login ein sicheres Passwort. Sie finden dort eine Übersicht über Ihre Fahrzeugscheine.
Sollte einer Ihrer Scheine noch prüfpflichtig sein, ist unser Team dabei, die KI zu unterstützen und individuell freizugeben. In Kürze ergänzen wir das Kundenkonto mit noch mehr Funktionen.
Auch die Anzahl Ihrer Freunde-Einladungen mit Ihrem eigenen Empfehlungscode werden wir bald darstellen. All diese Referrals, die bis zur Auszahlung Ihres Quoten-Erlös entstehen, werden zusammen mit der Summe ausgezahlt. Wenn weitere im Laufe des Jahres folgen, wird am Ende des Jahres ausgezahlt.
Wenn Sie noch keinen persönlichen Empfehlungscode für Ihren e-mobilen Bekanntenkreis erzeugt haben, können Sie das jetzt unter Link entfernt machen. Unbegrenzt viele Bekannte können diesen bei der Registrierung eingeben und Sie beide profitieren mit je 15€. Die Empfehlungsboni zahlen wir mit Ihrem THG-Erlös oder am Jahresende aus. Erzählen Sie vom emobia-Quotenerlös fürs Elektrofahren weiter und gestalten Sie aktiv die Verkehrswende.
Neu ist, dass alle Straßenfahrzeuge mit Elektroantrieb, also auch Elektro-Motorräder, Twizys & Co., zum THG-Handel anrechenbar sind. Voraussetzung ist allein die Zulassungsbescheinigung Teil I. E-Transporter bis 3,5 t bekommen sogar das 1,5-fache angerechnet. Für diese können Sie direkt die Prämie auf der Webseite sichern.
Elektrische Grüße aus Berlin
Ihr emobia / eQuota Team
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Was ein Gedöns.
Am Ende sind wir eh wieder nur die Dummen.
Die Vermittler und der Staat stecken sich eh die meiste Kohle ein.
Bei Carbonify scheint es überhaupt keine Updates auf deren Seite zu geben. Hinweise auf die Steuer schon gar nicht.
Am besten lässt man es echt ganz sein oder gibt es bei der Steuererklärung nicht an...
Oder man nimmt sich, wie es oben empfohlen wird, einen Steuerprüfer und gibt dem den Rest der Kohle...
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mal was Neues von eQuota
Wieso gibt es das Geld nach dem Bescheid des Umweltamtes? Erst danach geht es doch in den Handel. Bei mir wird dieser Punkt extra mit ca. 2 Wochen als Status ausgewiesen. Und erst danach wird die Auszahlung veranlasst.
Oder geht eQuota in Vorleistung und verkauft zu einem fiktiven Preis? Kann ich mir bei den Gebühren auch vorstellen. Ich kriege aktuell € 388.
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Was ein Gedöns.
Am Ende sind wir eh wieder nur die Dummen.
Die Vermittler und der Staat stecken sich eh die meiste Kohle ein.
Bei Carbonify scheint es überhaupt keine Updates auf deren Seite zu geben. Hinweise auf die Steuer schon gar nicht.
Am besten lässt man es echt ganz sein oder gibt es bei der Steuererklärung nicht an...
Oder man nimmt sich, wie es oben empfohlen wird, einen Steuerprüfer und gibt dem den Rest der Kohle...
Sorry, aber rechne doch mal. Nimm einen Anbieter, der Dir 85% des erzielten Preises auszahlt. Von den 85% zahlst Du 42% Steuer (Spitzensteuersatz angenommen).
Es bleiben:
49,3% für Dich35,7% für den Staat
15,0% für den Anbieter
Es bleibt das meiste für Dich! Liegst Du unter dem Spitzensteuersatz bekommst Du sogar mehr als die beiden anderen zusammen.
Ich liebe Mathematik.
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