das sollte doch aber aus den AGB des Anbieters und der Tarifbeschreibung hervorgehen. Nur die Zusendung der Zulassung an sich berechtigt den Stromanbieter doch zu nichts in der Richtung.
Bei Naturstrom jedenfalls war die Zusendung auch nötig, um an den passenden Tarif zu gelangen. Zu irgendeiner Abtretung von Rechten stand da aber weder was auf der Webseite im Anmeldeprozess noch ist dazu was in deren AGB zu finden.
Insofern frage ich da gar nichts nach, sondern gehe davon aus, dass der Stomanbieter zur Verwertung schon meine Zustimmung haben müsste.
Das wirst du dann sehen. Wenn du jetzt deine Quote über einen beliebigen Anbieter verkaufen willst, reicht der ja den Antrag/Fahrzeugschein ein. Wenn für diesen Schein schon eine Quote beantragt wurde, gehst du leer aus. Dann kannst du immer noch Stress beim Stromanbieter machen.