DHU ist ein Resultat der Gesetzgebung. Es lässt Abmahnungen von privaten Dritten zu. Hierdurch reduzieren sich zunächst die staatlichen Ausgaben für Ermittlungen von Behörden. Hier zunächst Umweltamt, Staatsanwalt und Zoll etc.. Am Ende wäre eh ein Gericht und ein Staatsanwalt in der Verhandlung involviert. Bei den Ermittlungen übernimmt die DHU.
Natürlich ist es ein vom Gesetzgeber gern in Kauf genommenes, wenn nicht sogar gewolltes Geschäftsmodell. Wichtig ist aber doch, dass unsere Gesetze umgesetzt werden, oder etwa nicht?
Hmm... mein erster Gedanke dazu:
Mit Bürgerwehren könnte man viel Polizeikosten sparen. Aber das findet der Gesetzgeber dann nicht so toll... ?