Ich habe heute wieder die THG Quote für meinen geladenen Strom über die Wallbox erhalten 👍🏻
Meine erste Zahlung für den Ladestrom aus 2022 habe ich Mitte April erhalten und heute war es die Zahlung für das 1. Quartal 2023 👍🏻
Ich habe heute wieder die THG Quote für meinen geladenen Strom über die Wallbox erhalten 👍🏻
Meine erste Zahlung für den Ladestrom aus 2022 habe ich Mitte April erhalten und heute war es die Zahlung für das 1. Quartal 2023 👍🏻
Dito ich auch, mal sehen wie es da mit weiter geht
Ich habe heute wieder die THG Quote für meinen geladenen Strom über die Wallbox erhalten 👍🏻
Meine erste Zahlung für den Ladestrom aus 2022 habe ich Mitte April erhalten und heute war es die Zahlung für das 1. Quartal 2023 👍🏻
Ich habe mal bei emobia nachgefragt und folgende Antwort erhalten....ich werde dann, wenn überhaupt noch auf mein Geld warten dürfen.
Ich habe nicht bei geld-für-eAuto beantragt, aber ich gehe davon aus, dass man das im Anmeldeprozess auswählen kann, ob man für ein oder für zwei Jahre beantragen möchte. Heißt, man beantragt nicht automatisch für zwei Jahre.
Die zwei Jahre sind automatisch gebucht. Irgendwo
steht, man kann AUF ANTRAg auch auf ein Jahr verkürzen.
Ich habe da mak ne Mail hingeschickt. Bin gespannt auf die Antwort.
Ja, aber das ist in meinen Augen auch schon wieder so ein bisschen halbseiden...
Auf gesondertem Antrag für zwei Jahre, okay. Aber andersherum? Ich meine, sie bieten es doch auch an, sofort auf das aktuelle Jahr zu verkürzen. Warum also die Falle für diejenigen stellen, die das nicht gleich blicken? 🤷♂️
ich habe bei der Anmeldung nichts gesehen, wo ich auf ein Jahr beschränken konnte...
ich habe bei der Anmeldung nichts gesehen, wo ich auf ein Jahr beschränken konnte...
Ja das meine ich ja auch. Man beantragt automatisch für dieses und das folgende Jahr, kann in einem zweiten Schritt aber gleich auf das aktuelle Jahr Verkürzen (AGB Pkt. 7.2a). Warum so kompliziert, bzw. warum legt man den Standard auf 2 Jahre fest (siehe 7.2, einleitender Satz).
Bezüglich der Laufzeit gilt bei geld-für-E Auto folgendes:
„Ab dem Hochladen des Fahrzeugscheins gilt dieser für die folgenden 12 Monate als Nachweis darüber, dass du Halter*in des eFahrzeuges bist. Du trittst die THG-Quote für die Kalenderjahre ab, welche in die 12 Monate fallen. Wenn du also heute deinen Fahrzeugschein hochlädst, trittst du deine Quote für dieses und das nachfolgende Kalenderjahr an uns zur Vermarktung ab und erhältst für diese beiden Jahre jeweils deine jährliche THG-Prämie.
Der vereinbarte Abtretungszeitraum verlängert sich bei uns nicht automatisch und kann auf Anfrage bis zum 15.12. eines Jahres auf das aktuelle Kalenderjahr beschränkt werden. Zum Ende deines Abtretungszeitraums erfragen wir, ob es sich nach wie vor um dein eFahrzeug handelt und wir deine Quote weiter für dich vermarkten sollen. Die Verlängerung des Abtretungszeitraums für das folgende Kalenderjahr kannst du in deinem Profil in der Fahrzeugübersicht vornehmen.“
Das ist ja auch ein netter Trick.
Es kam eine Erinnerung-E-Mail, mit "angepasstem" Inhalt. Mir sind folgende Punkte aufgefallen:
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