Treibhausgasminderungsquote - THG Quote CO2 verkaufen - Geld für E-Auto-Fahrer - keinerlei Verbindung zu Skoda Enyaq Forum - auf eigene Gefahr.

  • Nun gibt es eine Klarstellung der Bundesnetzagentur, die Private Wallboxen grundsätzlich nicht als Öffentlichen Ladepunkt sieht.
    Damit sind die Träume von Zusatzverdiensten wohl geplatzt bevor sie auf dem Konto gelandet sind.


    Klarstellung Bundesnetzagentur

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  • Da möchte der kleine Bürger etwas abhaben vom großen Kuchen und geht nun leer aus.

    Aber eine Haltedauer von 6 Monaten und dann verkaufen und sich ein neues Auto kaufen und wieder kassieren ist okay 🤨

    390 Tage Wartezeit, statt 16 Wochen, haben endlich ein Ende

  • und geht nun leer aus.

    Warum? Der arme kleine, am Hungertuch nagende, BEV Fahrer bekommt doch mindestens 300€ THG Quote. Warum sollte der Eigenheimbesitzer mit privater Wallbox jetzt plötzlich doppelt abkassieren können, während der Laternenparker in der Großstadt "leer" ausgeht?

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    Bestellt 07.07.21|Lieferung: 20.07.2021:love:

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  • Und wenn man dann noch bedenkt, dass die Laternen-Wallboxen THG pro KW bekommen, und trotzdem hohe Preise verlangen 🤔 da werdet ihr ja doppelt geschröpft.

  • Und wenn man dann noch bedenkt, dass die Laternen-Wallboxen THG pro KW bekommen, und trotzdem hohe Preise verlangen 🤔 da werdet ihr ja doppelt geschröpft.

    Wer im Augenblick Laternen-„Wallboxen“ (Ladesäulen) aufstellt, braucht die THG-Quote dringend, um überhaupt Preise von unter 80 ct. zu nehmen. bei ca. 70 ct Einkauf an der Börse, versteuern muss das der Anbieter auch noch. Und so preiswert wie die private Wallbox ist das ganze System mit Abrechnung und zwischengeschalteten Dienstleistern auch nicht. Da will (und muss) jeder was dran verdienen.

    Die Aufstellung mit entsprechender Zuleitung muss auch irgendwer zahlen. Eine öffentliche Ladesäule mit geeichtem Zähler, vandalensicher usw. gibt es sicher nicht zum Preis einer privaten WB.

    Wenn sich Stadtwerke dazu entschließen Straßenzüge damit zu versorgen, dann müssen sie auch damit rechnen, dass die Säulen auch genutzt werden. Wenn sie langfristige Einkaufspreise haben, sind die Verträge sicher einige Jahre alt, und da haben sie durch BEV bedingte Anstiege der Abnahmemengen sicher noch nicht eingeplant. Und wenn sie den Strom am Tagesmarkt zukaufen, dann wird es teuer.

    Und der Laternenparker kauft ja den Strom meist nicht zum Tagespreis mit der Kreditkarte, sondern hat einen Ladeanbierter. Oder 2, oder 3……. Damit lädt er dann für 29 ct. Strom, der im Einkauf mehr als doppelt so teuer ist. Was bedeutet, dass z.B. Powerpass die Ladung mit (genaue Zahlen kennt keiner) ungefähr 20 ct./kWh netto an den Anbieter der Ladesäule vergütet. Denn ein oder zwei ct./kWh möchte Powerpass ja auch für seine Dienstleistung haben. Oder der Ladesäulen-Anbieter leitet den Powerpass-Strom nur durch, und bekommt dafür nur Bruchteile eines Cents pro kWh. Das ist sicher auch ein Grund (wenn nicht der wesentliche Grund), warum „Laternen-Säulen“ gerade nicht wie Pilze aus dem Boden schießen. Mal abgesehen von der Lieferketten-Problematik, dem Genehmigungsstau, dem Grundstücksmangel, der Handwerkerknappheit usw…

    Auch Anbieter wie Powerpass haben nicht unbegrenzte Strommengen zum günstigen Preis. Die letzte Erhöhung ist sicher auch dem geschuldet. (Ich sehe das auch als einen Grund, warum iOnity gerade vorhandene Ladesäulenstandorte nicht vervollständigt. Da sind meist noch 2-4 Aufstellsockel und unbelegt, obwohl alles vorbereitet ist.

    So einfach ist es nicht, wie Du das in #1034 schreibst.

    UND: Sie (die „Laternen-Wallboxen“) sorgen ja auch dafür, dass der „Laternenparker“ umdenken kann, und sich ein BEV zulegen, obwohl er keine eigene Wallbox hat. Genau dafür ist die verbrauchsabhängige THG-Quote ja gedacht.

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  • Wie lange hat bei euch die Auszahlung benötigt?


    Ich habe unseren Enyaq am 04.05.2022 beim ADAC eingereicht. Bisher fehlt noch die Antwort vom UBA, laut Status Seite beim ADAC.

  • Also für unseren IONIQ Electric war ich gleich am Anfang dabei und es wurde geworben mit „Im Februar ist das Geld auf dem Konto“. Tja, dann hieß es März und letztendlich war die THG Quote Ende April auf dem Konto.

    Wie geschrieben, ich war gleich am Anfang dabei und denke aufgrund der ganzen Einreichungen und der Prozessabwicklung hat es so lange gedauert.

    Hoffe für die nächste Auszahlung auf eine schnellere, aber wenn nicht, dann halt nicht.

    390 Tage Wartezeit, statt 16 Wochen, haben endlich ein Ende

  • Die Bearbeitungsdauer hängt maßgeblich von der Prüfung durch das UBA ab. Die hängen derzeit massiv hinterher. An dieser Stelle merkt man wieder die rückständige Digitalisierung in Deutschland. Das Kraftfahrtbundesamt hat alle Daten, die zur Zertifizierung notwendig sind. Leider können die Daten offensichtlich nicht kurzerhand zwischen Umweltbundesamt und Kraftfahrtbundesamt elektronisch abgeglichen werden. Dann wäre die Freigabe seitens des Bundes eine Sache von ein-zwei Tagen.

  • Da würde mir eine Vereinfachung des Verfahrens vorschweben.

    Das KBA stellt für jedes Besrands-E-Fahrzeug am Jahresanfang initiativ ein Voucher für die THG-Quote aus und lässt sie dem akruellen Fahrzeughalter zukommen. Bei Neuzulassungen innerhalb des Jahres erfolgt dies automatisch nach der Zulassung.

    Mit diesem einmalig gültigen Voucher kann man die Quote dann bei einem Dealer seines Vertrauens beantragen. Es muss dann nur noch die Gültigkeit geprüft werden und die Auszahlung kann veranlasst werden. Später, wenn die E-Autos nicht mehr KfZ-Steuerbefreit sind, kann die THG direkt mit der KfZ-Steuer verrechnet werden.

    Dafür müsste die Zuständigkeit für die THG-Quote aber wohl grundsätzlich vom UBA zum KBA wechseln. 🤷‍♂️

  • Der Digitalisierung und dem automatisierten Datenabgleich steht oftmals der Datenschutz entgegen. Sieht man ja aktuell bei der Grundsteuerreform….

    Datenschutz ist eben gut und „böse“ zugleich.

    In einem Interview hat vor nicht allzu langer Zeit (letztes Jahr) der Chef der Techniker Krankenkasse geäußert: Wir dürfen Daten nicht zusammenführen und auswerten. Wir könnten feststellen, dass sich Patienten durch Ärztehopping und Verschweigen desselben bei den Ärzten, nicht-Bekanntgabe der bereits verordneten Medikamente durch Wechselwirkungen in Gefahr begeben. Wir dürfen aber nicht, da steht der Datenschutz entgegen.

    Auch wenn das Beispiel OT ist, so läuft das überall. Die eine Stelle darf nicht mit der Anderen „reden“ Sonst könnte der Händler oder die Zulassungsstelle als behördlicher Dienstleister fragen: „Wollen Sie die THG-Quote?“, einen Haken setzen, der Rest läuft automatisch, sobald man sein FIN bei einem THG-Händler eingibt.. Datenschutz sagt: Geht nicht.

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