Hey zusammen,
wir haben uns letztes Jahr eine OpenWB Duo gegönnt (da hat der Staat ja noch mitfinanziert). Variabel Regelbar von 3,7KW einphasig bis zu 22KW dreiphasig. Das ganze mit der Solaredge PV zur Eigenverbruchsoptimierung zusammen gekoppelt.
Hey zusammen,
wir haben uns letztes Jahr eine OpenWB Duo gegönnt (da hat der Staat ja noch mitfinanziert). Variabel Regelbar von 3,7KW einphasig bis zu 22KW dreiphasig. Das ganze mit der Solaredge PV zur Eigenverbruchsoptimierung zusammen gekoppelt.
Hallo, ich kann der Sammlung hier eine 'Pracht Alpha XT' hinzufügen. Hat zwei Ladepunkte mit je 11kW und RFID-Freigabe. Wurde in einer gemeinsamen Tiefgarage mittels Abstandmontage (wegen Isolierung) installiert. Die Abstimmung mit allen in einer Gemeinschaft, bis ich ein Go hatte, war ein gutes Wartezeitraining.
Kann jemand was zum Wattpilot von Fronius sagen? Habe denn GEN24 und würde denn Fronius Wattpiloten nehmen.
Vielleicht gibt es ja paar Erfahrungswerte ?
Lg
Kann jemand was zum Wattpilot von Fronius sagen? Habe denn GEN24 und würde denn Fronius Wattpiloten nehmen.
Vielleicht gibt es ja paar Erfahrungswerte ?
Lg
Hallo in die Runde!
Ich habe den Wattpilot von Fronius installiert, den Förderbescheid habe ich schon, leider meinen Enyaq noch nicht. Deshalb keine Praxiserfahrung. Das Zusammenspiel mit dem GEN24 sollte funktionieren, allerdings macht das nur Sinn, wenn man den PV-Strom selbst verbraucht. Bei mir wird das dann erst in 6 Jahren sein, bis dahin speise ich noch ein! Aber man muss ja vorausschauend planen!
Kann jemand was zum Wattpilot von Fronius sagen? Habe denn GEN24 und würde denn Fronius Wattpiloten nehmen.
Vielleicht gibt es ja paar Erfahrungswerte ?
Lg
Bitte nicht die selben Fragen doppelt in verschiedenen Themen posten
das zerreißt nur die Antworten. Du hast nämlich hier auch schon welche bekommen Intelligente Wallbox und PV Anlage
Ich nutze momentan den Universal Charger 11kw von Skoda an einer 400v Dose.
Habe ihn mit Klemmen und einen Kabel Schloß etwas gesichert und bisher lädt er einwandfrei damit
Da es nicht eine Wallbox in dem Sinne ist habe ich ihn nicht gemeldet. Oder liege ich damit falsch?
Da es nicht eine Wallbox in dem Sinne ist habe ich ihn nicht gemeldet. Oder liege ich damit falsch?
Nein, da es nicht fest installiert ist, musst du es auch nicht melden.
Allerdings würde.ich einen Elektriker drüber schauen lassen und ggf. Einen FI nachrüsten lassen.
Als Notlösung kann man Deine Konstellation sicher nehmen, als Dauerlösung würde ich es nur mit FI betreiben.
Nein, da es nicht fest installiert ist, musst du es auch nicht melden.
Allerdings würde.ich einen Elektriker drüber schauen lassen und ggf. Einen FI nachrüsten lassen.
Als Notlösung kann man Deine Konstellation sicher nehmen, als Dauerlösung würde ich es nur mit FI betreiben.
Dann sollte es passen. Der Starkstromstecker hängt an einer Unterverteilung mit FI und 3 Sicherungen.
Ich habe eine ABL Emh1 Wallbox in 22kw, allerdings auf 11kw gedrosselt damit ich die Förderung mitnehmen konnte.
Nein, da es nicht fest installiert ist, musst du es auch nicht melden.
Das ist Falsch!
Für mobile Ladegeräte gelten in Deutschland dieselben Anmelde- und Genehmigungsvorschriften wie für fest installierte Ladestationen (Wallboxen)!!
§ 19 der Niederspannungsanschlussverordnung - NAV legt die Anmeldung oder Genehmigung von Ladeeinrichtungen fest. Dort wird nicht zwischen Festen und Mobilen Ladeeinrichtungen unterschieden. Für beide gelten die selben Regelungen.
(2) Erweiterungen und Änderungen von Anlagen sowie die Verwendung zusätzlicher Verbrauchsgeräte sind dem Netzbetreiber mitzuteilen, soweit sich dadurch die vorzuhaltende Leistung erhöht oder mit Netzrückwirkungen zu rechnen ist. Auch Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge sind dem Netzbetreiber vor deren Inbetriebnahme mitzuteilen. Deren Inbetriebnahme bedarf darüber hinaus der vorherigen Zustimmung des Netzbetreibers, sofern ihre Summen-Bemessungsleistung 12 Kilovoltampere je elektrischer Anlage überschreitet; der Netzbetreiber ist in diesem Fall verpflichtet, sich innerhalb von zwei Monaten nach Eingang der Mitteilung zu äußern. Stimmt der Netzbetreiber nicht zu, hat er den Hinderungsgrund, mögliche Abhilfemaßnahmen des Netzbetreibers und des Anschlussnehmers oder -nutzers sowie einen hierfür beim Netzbetreiber erforderlichen Zeitbedarf darzulegen. Einzelheiten über den Inhalt und die Form der Mitteilungen kann der Netzbetreiber regeln.
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