Moin, moin!
Ich bin hier kurz vor'm Abdrehen. Meine Frau hat sich vor kurzen einen gebrauchten i3 gekauft. Noch keine 12 Monate alt, gerade 4200km runter. Alles schön und gut. Nun wollte ich für die die 5000,- Euro Bafa-Prämie beantragen, aber ich finde einfach keine vernünftige Aussage darüber, wie genau die Rechnung für den Gebrauchtwagen auszusehen hat.
- Muss da auch der Bafa-Listenpreis drauf stehen?
- Müssen da auch die 2500,- € netto ( 2975,- € brutto) Händler-Umweltbonus ausgewiesen werden?
- Auf dem DAT Gutachten steht ein anderen Listenpreis des Basismodells als bei der Bafa?!
Zu dem Thema hab ich noch folgendes gefunden:
Kopie der Rechnung:
Die Rechnung muss mindestens folgende Inhalte ausweisen:
- Eindeutiger Bezug auf das förderfähige Basis-Fahrzeugmodell auf der Liste des BAFA.
- Bruttolistenpreis für das Basis-Fahrzeugmodell ohne Sonderausstattungen.
- Sonderausstattungen im Vergleich zum Basis-Fahrzeugmodell auf der BAFA-Liste
gemäß DAT-Gutachten (oder Neufahrzeugrechnung des Herstellers)
Achtung: Der Listenpreis gemäß DAT-Gutachten kann von der Herstellerangabe
abweichen – es gilt dann der Wert des DAT-Gutachtens!
- Der Rechnungspreis darf den Schwellenwert in Höhe von max. 80% des durch den DATGutachter ermittelten Listenpreises brutto nicht übersteigen.
Diese Infos habe ich genau ein Mal im Netzt gefunden. Sonst schweigen sich alle darüber aus. Und bei der Bafa hab ich auch nix dazu finden können.
Unsere Rechnung weißt nur den Gebrauchtwagenverkaufspreis aus in Netto und dann die MwSt. und den Gesamtpreis.
Wer kann hier mal Licht ins Dunkel bringen?
Beste Grüße... Guybrush