Der Versicherer sucht den nächstbesten Partner KFZ Betrieb raus, der Autohersteller (und damit aus Versicherersicht der Versicherungsnehmer) verlangen aber aufgrund ihrer Garantiebedingungen für E-Autos eine Reparatur bei einer selbst ausgewählten Werkstatt (nämlich die Vertragswerkstatt). So könnte der Versicherer dann seinen Aufschlag von 15% - 20% (je nach Versicherer) aufschlagen. Ich habe in keinen AKBs etwas gefunden, dass diesen Fall bei einer Werkstattbindung klar negieren würde.
Sieh es mal aus einem anderen Blickwinkel:
Garantiearbeiten erfolgen natürlich in der Vertragswerkstatt, sie haben somit nichts mit dem Kaskoschutz zu tun. Und ich habe es mal nachgelesen, Skoda kann die Garantieleistung verweigern, wenn "Servicearbeiten nicht rechtzeitig und fachgerecht nach den Vorschriften von Skoda Auto durchgeführt werden oder der Kunde dies nicht belegen kann" (verkürztes und nicht wörtliches Zitat der Garantiebestimmungen). Und es muss natürlich auch Kausalität zwischen externer Arbeiten und einem Garantieanspruch bestehen.
Auch bei Werkstattbindung im Rahmen der Kasko hat man Anspruch auf eine fachgerechte Ausführung von Servicearbeiten und das nach Herstellerangaben. Im Schadenfall würde ich mir dies ausführlich und ausdrücklich bestätigen lassen.