Sonderregeln für Stromer - Tempolimit Lärmschutz

  • ich finde, dass man mit jeder Verkomplizierung des Regelwerks die Diskussionen um die Auslegung anfacht ... gibt es dann auch Unterschiede zwischen zwischen PHEV und BEV mit RangeExtender und den möglichen Fahrzuständen?


    Regeln müssen einfach sein, um die Akzeptanz zu steigern ... zudem muss man dann auch wieder bei der Auswertung/Ahndung die Ausnahmen berücksichtigen ... und letzten Endes würden Ausnahmen wieder zu irgendwelchen Diskussionen führen, was jetzt "gerecht" ist und was nicht.


    Spannend wäre ein Blick nach Österreich, wie das mit dem "IGL-Tempolimit" funktioniert

    ... wechsel zum Elroq 85 in 08/25 ... bestellt 4.10.24


    iV80 | MJ22 | NavDB-24.10

    ME2-795 >> ME3-333 >> O4A3 ME3.0.7b >> 91GO ME3.7 ... to be continued??

  • Spannend wäre ein Blick nach Österreich, wie das mit dem "IGL-Tempolimit" funktioniert

    CarManic hat das am Rande mal in ein Video erwähnt - Für e-Autos gilt dieses Tempolimit wohl nicht.

    9,9 kwp PV mit 10,24 kw BYD Speicher und openWB Wallbox - alles (und noch mehr) gesteuert über ioBroker

  • ... das wäre dann noch die challenge für die Verkehrszeichenerkennung, ob das "IG-L" explizit erkennbar ist.

    Wenn das dann noch jeder in der EU national anders regelt und man einen Europatrip mit dem Auto plant, muss man schon seine Hausaufgaben machen :)

    ... wechsel zum Elroq 85 in 08/25 ... bestellt 4.10.24


    iV80 | MJ22 | NavDB-24.10

    ME2-795 >> ME3-333 >> O4A3 ME3.0.7b >> 91GO ME3.7 ... to be continued??

  • Bei uns gilt der IG-L 100er teilweise nicht für Elektroautos. Siehe https://www.bmk.gv.at/themen/k…t/luft/recht/e_autos.html

    Man muss hier sicherlich die Ursachen für die Beschränkung berücksichtigen.
    Lärmschutz - oder Luftreinhaltung.

    Eine Geschwindigkeitsbegrenzung zur Luftreinhaltung, wie es in dem Link für Österreich gegeben ist, ist bei einem eAuto halt durchaus schwer zu begründen - während sich der Lärmschutz hautpsächlich auf Abrollgeräusche beziehen wird.
    Ich bin gespannt, ob es hier in DEU auch solche Regelanpassungen geben wird - aber vermutlich nicht, solange nicht irgend jemand einen Präzedenzfall vor Gericht einreichen wird ^^

    Enyaq iV 60
    Moon-Weiß Perleffekt
    BB-C 2503 E

    PV: 13,26 kWp
    OpenWB Wallbox

  • Man muss hier sicherlich die Ursachen für die Beschränkung berücksichtigen.
    Lärmschutz - oder Luftreinhaltung.

    Eine Geschwindigkeitsbegrenzung zur Luftreinhaltung, wie es in dem Link für Österreich gegeben ist, ist bei einem eAuto halt durchaus schwer zu begründen - während sich der Lärmschutz hautpsächlich auf Abrollgeräusche beziehen wird.
    Ich bin gespannt, ob es hier in DEU auch solche Regelanpassungen geben wird - aber vermutlich nicht, solange nicht irgend jemand einen Präzedenzfall vor Gericht einreichen wird ^^

    Wir haben ja auf Autobahnen keine Tempolimits zur Luftreinhaltung (vergleichbar mit IG-L), gegen die man als BEV-Nutzer klagen könnte. Wäre mir zumindest nicht bekannt.

  • Wir haben ja auf Autobahnen keine Tempolimits zur Luftreinhaltung (vergleichbar mit IG-L), gegen die man als BEV-Nutzer klagen könnte. Wäre mir zumindest nicht bekannt.

    Auf Autobahnen [noch] nicht (oder zumindest fällt mir jetzt adhoc keine ein) - aber durchaus in anderen Bereichen meine ich, entsprechende Schilder schon gesehen zu haben.
    Ob Maßnahmen hierzu sinnvoll wären - ist sicherlich auch nur eine Frage, ob man geblitzt wurde oder nicht :D

    Enyaq iV 60
    Moon-Weiß Perleffekt
    BB-C 2503 E

    PV: 13,26 kWp
    OpenWB Wallbox

  • Auf Autobahnen [noch] nicht (oder zumindest fällt mir jetzt adhoc keine ein) - aber durchaus in anderen Bereichen meine ich, entsprechende Schilder schon gesehen zu haben.
    Ob Maßnahmen hierzu sinnvoll wären - ist sicherlich auch nur eine Frage, ob man geblitzt wurde oder nicht :D

    Ich kenn in Stuttgart Tempolimits, die mit Feinstaub begründet werden. Da dürfte eine Klage aber schlechte Karten haben, da sich Benziner und Euro-6-Diesel ja auch an dieses Limit halten müssen.

  • Ich kenn in Stuttgart Tempolimits, die mit Feinstaub begründet werden. Da dürfte eine Klage aber schlechte Karten haben, da sich Benziner und Euro-6-Diesel ja auch an dieses Limit halten müssen.

    Ja, die Stuttgarter Tempo-Limits kenne ich nur zu gut ^^
    Benziner und Euro6 Diesel ... haben immer noch einen höheren Ausstoß wie ein eAuto :whistling:

    Enyaq iV 60
    Moon-Weiß Perleffekt
    BB-C 2503 E

    PV: 13,26 kWp
    OpenWB Wallbox

  • Ja, die Stuttgarter Tempo-Limits kenne ich nur zu gut ^^
    Benziner und Euro6 Diesel ... haben immer noch einen höheren Ausstoß wie ein eAuto :whistling:

    Es gibt Petrolheads die behaupten, dass das höhere Gewicht der BEV erhöhte Feinstaubbelastung durch Reifenabrieb und Bremsstaub verursacht...

Liebe/r Besucher/in des Enyaq-Forum. Wir würden uns freuen, wenn du etwas zum obigen Thema beitragen möchtest.

Hier klicken, um ein kostenloses Benutzerkonto im Enyaq Forum anlegen

Bereits 10049 Mitglieder sind dabei und tauschen erste Informationen rund um das neue Elektro SUV Enyaq von Skoda aus! Viel Spaß :)