Ich fahre häufiger auf Autobahnen wo es Geschwindkeitsbegrenzungen wegen LÄRMSCHUTZ gibt. Oft auch nur während bestimmter Zeiten.
Im Hinblick auf alle Arten von Verbrennern ist das auch wohl notwendig.
Aber Stromer machen ja bekanntlich kaum Lärm. Müsste es da nicht eine passende Ausnahmeregelung für BEV geben?