PV-Überschussladen

  • ggf. zuzüglich der MwSt auf den Eigenverbrauch.


    Mit Speicher kann man die PV Anlage dem Unternehmen entnehmen und braucht dann keine Umsatzsteuer mehr auf Eigenverbrauch zahlen. Möglich ab 2023


    Man kann sich auch vorher bereits befreien lassen, meine Anlage braucht auch keine MWSt auf Eigenverbrauch mehr zahlen.

    Das ist richtig geil, spart mir in den fünf Jahren locker 3000€ :love:

    iV80 - Ladel. 125 KW - 20" Vega - Brilliantsilber - Loft - AHK; Klima B & FA B & Info B & Conv + & Fam + & Sportfahrwerk

    Bestellt: 25.08.21 - Übergabe nach 587 Tagen am 04.04.2023

    PV 30kWp, BYD 5kWh, Fronius Wattpilot & Juice Charger Easy 1

    Zweitwagen: Tesla Model Y

  • Ich verstehe Euch und die Argumente ja alle. Was mir in der Diskussion fehlt, ist die Weitsicht. Der Blick außerhalb des eigenen Grundstücks auf eine mögliche Energiewende…

    Ich möchte damit aber keine politische Diskussion starten, nur den Blickwinkel erweitern. Natürlich rechnet sich ein Speicher im Moment kaum. Aber bezieht mal z.B. die Netzausbaukosten mit ein.

    In Griechenland werden Speicher zu 90% gefördert weil das günstigster, schneller realisierbar und effizienter ist als das Netz auszubauen.

    Wenn die Speicher denn auch netzdienlich geladen werden.

    Viele Speicher sind ja "saudumm" und werden direkt morgens mit den ersten Sonnenstrahlen vollgeladen. Mittags bei zu viel Strom stehen die Speicher dann unnütz rum.


    Ich lade prognosebasiert hauptsächlich den sonst abgeregelten Strom. Im Winter dann auch mal Netzstrom, wenn der Preis passt.

  • Man kann sich auch vorher bereits befreien lassen, meine Anlage braucht auch keine MWSt auf Eigenverbrauch mehr zahlen.

    Wenn es deine zuständige OFD zuläßt , ja. Meine (Karlsruhe) stellt sich da noch etwas an, aber ich will ja auch meine Autos als Speicher anerkannt bekommen. ;)

    Mitgliederkarte - Tragt hier ein, wo Euer Enyaq wohnt!

  • Leider nicht, wenn die Anlage in 2022 errichtet und noch mit Märchensteuer belastet war.

    Bleibt bei 5 - 6 Jahren Sonnensteuer.

    Deswegen ja "mehr oder weniger"... ist ja Licht am Ende des Tunnels. 😊

  • Leider nicht, wenn die Anlage in 2022 errichtet und noch mit Märchensteuer belastet war.

    Bleibt bei 5 - 6 Jahren Sonnensteuer.

    Nope, du kannst dich befreien lassen. Hab ich auch gemacht... (Hängt aber bissl am Bundesland) 8)

    iV80 - Ladel. 125 KW - 20" Vega - Brilliantsilber - Loft - AHK; Klima B & FA B & Info B & Conv + & Fam + & Sportfahrwerk

    Bestellt: 25.08.21 - Übergabe nach 587 Tagen am 04.04.2023

    PV 30kWp, BYD 5kWh, Fronius Wattpilot & Juice Charger Easy 1

    Zweitwagen: Tesla Model Y

  • FoG soweit ich weiß haben mittlerweile alle Bundesländer gleichgezogen. Umsatzsteuer auf Eigenverbrauch muss man nicht mehr zahlen, auch wenn man auf die Kleinunternehmerregelung verzichtet hat. Die erstattete Umsatzsteuer vom Kauf der Anlage (die ja der Grund für diesen Verwaltungsaufwand war. Nur weil wir Steuern sparen wollten, haben wir uns das angetan), muss man nicht zurückzahlen.

  • Nope, du kannst dich befreien lassen. Hab ich auch gemacht... (Hängt aber bissl am Bundesland) 8)

    Und wie bekommt man dann die Mehrwertsteuer vom Kauf der Anlage zurück?

    Steuerberater Mücke sagt ganz klar: Anlage in 2022 angeschafft = Arschkarte! Um die Mehrwertsteuer zurückzubekommen, muss man den alten Weg gehen und dann auch 5 oder 6 Jahre die Umsatzsteuererklärung machen. Ob der Eigenverbrauch dann auch noch besteuert wird oder nicht mehr, habe ich noch nicht so richtig verstanden. Mal klingt es so, als ob und ein anderes Mal, als ob darauf verzichtet wird.

    Nur eine Sonder-AfA und Investitionskostenvorabzug kann man nicht mehr anrechnen und das ist die Hauptarschkarte für 22-er Neuanschaffer, weil der Rest eben noch bleibt und nur die echten Vorteile noch nicht galten.


    Man muss sich erst zusammensetzen, ehe man sich auseinandersetzt.

  • Die Mehrwertsteuer der Anlage habe ich doch bereits letztes Jahr zurückbekommen.


    Und nun habe ich via eines simplen Schreiben von der Zahlung der MWSt auf den Eigenverbrauch befreien lassen.


    Ich führe jetzt nur noch die MWSt auf die Einspeisevergütung ab, die ich ja aber sowieso vom Netzbetreiber bekomme!

    In 5 Jahren Wechsel ich dann in die Kleinunternehmerreglung.


    IAB und Afa brauchen wir nicht, weil wir keine Einkommensteuererklärung für die Anlage mehr machen müssen.


    Für mich ist so alles prima...

    iV80 - Ladel. 125 KW - 20" Vega - Brilliantsilber - Loft - AHK; Klima B & FA B & Info B & Conv + & Fam + & Sportfahrwerk

    Bestellt: 25.08.21 - Übergabe nach 587 Tagen am 04.04.2023

    PV 30kWp, BYD 5kWh, Fronius Wattpilot & Juice Charger Easy 1

    Zweitwagen: Tesla Model Y

Liebe/r Besucher/in des Enyaq-Forum. Wir würden uns freuen, wenn du etwas zum obigen Thema beitragen möchtest.

Hier klicken, um ein kostenloses Benutzerkonto im Enyaq Forum anlegen

Bereits 10042 Mitglieder sind dabei und tauschen erste Informationen rund um das neue Elektro SUV Enyaq von Skoda aus! Viel Spaß :)