PV-Überschussladen

  • Sonderabschreibung?

    Wie und wofür?

    Ich habe mir für die PV-Anlage die gesamte MWST erstatten lassen und muss dafür meinen

    Eigenverbrauch versteuern. Geht die Sonderabschreibung dann auch noch zusätzlich?

    Ich sag ja, schau mal auf Youtube bei Steuerberater Mücke rein. Der erklärt das alles super und zeigt sogar Steuergeschenke und -schlupflöcher auf.


    Man muss sich erst zusammensetzen, ehe man sich auseinandersetzt.

  • Bei Altanlagen fällt nur die 70%-Abregelung bis 10 kWp oder mit Smartmeter bis 30 kWp.

    Das hatte noch nicht gehört. Ich kannte bisher nur die 7kWp Grenze und nichts von Smartmeter oder so.


    Hast du da auch eine Quelle?

  • „Nur“ ist gut :). Gibt jedenfalls Unterstützer! Sorry, dass ich nur den Titel reinkopiert habe. Hätte ich genauer machen können…

    Alles gut. Das Gesetz gehört geändert. Zum Glück gibt es dafür Unterstützer. 👍

  • Nein, das entfällt nur für neue Anlagen ab 01.01.2023. Alte Anlagen ändern sich steuerlich nicht.Bei Altanlagen fällt nur die 70%-Abregelung bis 10 kWp oder mit Smartmeter bis 30 kWp.

    Da muss ich dich leider korrigieren.

    Im Oktober 2022 wurde durch eine weitere EEG-Änderung beschlossen, dass auch die

    Bestandsanlagen bis 7 kWp diese Regelung nicht mehr einhalten müssen.

    Ältere Anlagen zwischen 7 und 25 kWp müssen dagegen auch über den

    Jahreswechsel hinaus die entsprechende Programmierung beibehalten.


    Quelle: Verbraucherzentrale

    EEG 2023: Das ändert sich für Photovoltaik-Anlagen | Verbraucherzentrale.de
    Photovoltaik ist wieder interessanter für private Haushalte. Dafür sorgen einige Änderungen im novellierten Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), das seit dem 30.…
    www.verbraucherzentrale.de



    Im Regierungsentwurf des Jahressteuergesetzes 2022 (JStG 2022) ist eine Ertragsteuerbefreiung für Einnahmen aus

    dem Betrieb von Photovoltaik-Anlagen für insgesamt höchstens 100 kW (peak) pro Steuerpflichtigen oder Mitunternehmerschaft vorgesehen.

    Die Befreiung soll gelten für vorhandene Photovoltaik-Anlagen

    ● auf, an oder in Einfamilienhäusern (einschließlich Nebengebäuden) mit einer installierten Leistung von bis zu 30 kW (peak)

    Quelle:

    Ab 2023 entfallen Steuern für Photovoltaik-Anlagen
    Die Bundesregierung will mit dem Jahressteuergesetz 2022 unter anderem steuerliche und bürokratische Hürden bei Photovoltaik-Anlagen abbauen.
    www.tga-fachplaner.de

  • goofy1966 du kannst dieses Jahr dann noch 20% Sonderabschreibung nutzen

    Ich hatte für 2020 auch eine Sonderabschreibung von 20% beantragt, diese wurde vom Finanzamt abgelehnt mit der Begründung, dass eine Sonderabschreibung nur zulässig sei, wenn man weniger als 5% Eigenanteil beim Verbrauch hat. Ich hatte damals den entspechenen Gesetzestext gepüft.

    Enyaq 80, Zulassung 10/21,Convinience plus, Assi plus, Info basic, Klima plus, Licht&Sicht basic, Sitzkomfort basic, Transport, Design Selection Suite, Batterie plus 125 kW, 21"Betria, Race Blau

    Wallbox Heidelberg Eco, PV-5,6kWp-Fronius

  • Ich hatte damals den entspechenen Gesetzestext gepüft.

    Hast du da evtl. noch die Quelle bzw. den Gesetzestext?

  • Sonderabschreibungen (Sonder AfA) werden im § 7g Abs. 5 EStG geregelt.


    Nach meinem Verständnis können bis zu 20% zusätzlich abgeschrieben werden. Der Abschreibungszeitraum erstreckt sich aber über 5 Jahre.

    Es können also nicht gleich im ersten Jahr die vollen 20% abgeschrieben werden. Die Sonderabschreibung muss aber auch nicht gleich verteilt sein, 16% + 1% + 1% + 1% + 1% sollte akzeptiert werden.

  • Ältere Anlagen zwischen 7 und 25 kWp müssen dagegen auch über den

    Jahreswechsel hinaus die entsprechende Programmierung beibehalten.

    Es sei den, es ist ein iMSys installiert, dann wird die 70% Wirkleistungsbegrenzung auch für Bestandsanlagen > 7 kWp aufgehoben.

  • Hi, Freunde sonnengeführten Ladespaßes,

    (Hi Speicher , sorry für die Anleihe aus Deinen Intros... ;) )


    irgend Jemand gab hier mal einen Hinweis auf "Clever-PV", und ich bin dem heute mal etwas nachgegangen. ( https://www.clever-pv.com/)


    Kurz: Wer eine SolarEdge-Ausstattung hat (WR und/oder WB) steht da etwas im Regen.

    Denn: Die auf der dortigen Homepage gegeben Hinweise, speziell im Bereich "Anleitungen"

    sind entweder gnadenlos veraltet oder schlicht nicht zutreffend -

    Die erreichen alles Mögliche, nur keine Connectivity zu Eurem Environment...!


    Auf diesen Missstand per Mail hingewiesen und nachgefragt, konnte nach überraschend schneller Antwort einer der sehr freundlich-jovialen 'Master Minds' auch nicht mehr dazu beitragen, als einen ebenso veralteten Hinwies auf ein YT-Video zu geben, welcher sich um die API-Einrichtigung dreht, welche aber nur EINE von mehreren Aspekten der

    Verbindungsherstellungen darstellt.

    Er gab offen zu, diese Links (aus 2016?) auch nur ungeprüft integriert zu haben...!


    ---> Insgesamt ein noch sehr experimentelles Feld für SolarEdge-Besitzer, aber....


    ---> sind wir mit dieser SolarEdge-Bude nicht ohnehin schon gekniffen

    und Kummer gewohnt...? X/

    T'schuldigung, das musste jetzt aber nun wirklich mal gesagt werden... ;) ?(

    Dort schon nachgesehen ? ---> Forums-WIKI


    2 Mal editiert, zuletzt von Cosinus () aus folgendem Grund: Begrifflichkeitskorrektur

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